| 1. Ziel des Schulnetzplanes |
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Im Planungszeitraum ist durch den Kreis Weimarer Land ein regional ausgeglichenes Angebot an leistungsfähigen Schulen, der erforderliche Schulraum mit einer pädagogisch sachgerechten und ökonomisch vertretbaren Betriebsgröße und die dazu erforderliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Bei den Entscheidungen für oder gegen Schulstandorte im Landkreis stehen die vorhandenen schulischen Einrichtungen und Gebäude im Vordergrund. Durch die Größe und Kapazität der Schulgebäude ist die Betriebsgröße für eine Schule in den meisten Fällen vorgegeben. Bei der Festlegung des Bedarfs und der Gestaltung des Schulangebotes werden durch den Schulträger folgende wesentliche Größen Beachtung finden: - die tendenzielle Entwicklung der Schülerzahlen und - ein kommunal ausgeglichenes Bildungsangebot Dabei spielen die tatsächlichen Schülerzahlen und die Prognose des Schüleraufkommens der nächsten Jahre bei der künftigen Standortplanung wieder eine große Rolle. In Einzugsbereichen wird es deshalb nicht möglich sein, alle Wünsche der Eltern, Schüler und Kommunalpolitiker umzusetzen. Eine gleichmäßige Schulstandortverteilung im gesamten Kreis Weimarer Land ist aber vordergründiges und erklärtes Ziel. |
| 2. Grundlagen der Schulnetzplanung |
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2.1. § 41 Thüringer Schulgesetz (ThürSchG) Nach § 41 Thüringer Schulgesetz (ThürSchG) vom 6. August 1993 (GVBl. S. 445), in seiner aktuellen Fassung, ist festgelegt, wie die Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen haben. Im Einzelnen heißt es dazu: § 41 Schulnetzplanung (1) Schulnetzpläne werden von den Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. In den Plänen werden der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Für den Schulstandort ist anzugeben, welche Bildungsangebote dort vorhanden sind und für welche Einzugsbereiche sie gelten sollen. Die Schulträger berücksichtigen bei ihrer Planung das örtliche Angebot von Schulen in freier Trägerschaft. Die Pläne müssen sowohl die langfristige Zielplanung als auch die Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung enthalten. In die Pläne müssen die Möglichkeiten der Kooperation von Förderschulen mit anderen Schularten und Schulformen aufgenommen werden. Die Pläne sind mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen. (2) Schulen sollen eine Größe haben, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglicht. Die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Anzahl von Parallelklassen (Mindestzügigkeit) sowie die Grundsätze der Klassen- und Kursbildung werden durch Richtlinien des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums bestimmt. (3) Die Schulnetzplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern, die Grundlage für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffe und den Planungsrahmen für ein ausgeglichenes Bildungsangebot in Thüringen berücksichtigen. Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind zu beachten. (4) Die Schulnetzpläne sowie ihre Fortschreibung bedürfen der Zustimmung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums. Diese ist zu versagen, wenn der vorgelegte Plan den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Anforderungen nicht entspricht oder wenn er mit einer zweckmäßigen Schulorganisation nicht vereinbar ist oder einer ordnungsgemäßen Gestaltung des Unterrichts entgegensteht. (5) Die Schulnetzpläne können bei den Schulträgern, für deren Gebiet sie gelten, eingesehen werden. 2.2. Gemeinsame Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und des Kultusministeriums zur Schulnetzplanung der allgemeinbildenden Schulen Ab 01.01.2006 gilt eine Richtlinie (Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums Nr. 1/2006). Der Inhalt der Empfehlung wird im folgenden dargestellt: Ziele der gemeinsamen Empfehlungen zur Schulnetzplanung Die folgenden gemeinsamen Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass in allen Regionen Thüringens ein Schulnetz besteht, durch das ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot unterbreitet wird. Durch die äußeren Schulbedingungen soll ein Rahmen geschaffen werden, der die Entwicklung von eigenverantwortlichen Schulen sowie die erfolgreiche Umsetzung der Thüringer Vorhaben zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ermöglicht. Die Belastung der Schüler durch den Schulweg soll unter Beachtung der territorialen Gegebenheiten und verkehrstechnischen Anbindungen so gering wie möglich gehalten werden. Die langfristige Entwicklung der Schülerzahlen ist zu beachten. Örtliche Gegebenheiten, wie z. B. Einbindung in das Netz des öffentlichen Nahverkehrs, Sanierungsbedarf sowie Auslastung von Raumkapazität könne Berücksichtigung finden. Größe der Schulen Die folgenden Angaben zur Anzahl von Klassen bzw. Kursen erscheinen für einen geordneten Schulbetrieb mindestens erforderlich: (1) In Grundschulen soll die Bildung von vier Klassen möglich sein. Die Schülermindestzahl soll 15 Schüler pro Jahrgangsstufe betragen. (2) In Regelschulen soll in den Klassenstufen 7 bis 9 die Bildung jeweils einer auf den Hauptschul- und einer auf den Realschulabschluss bezogene Klasse bzw. entsprechender Kurse möglich sein. Die Schülermindestzahl soll 36 Schüler pro Jahrgangsstufe betragen. (3) In Gymnasien soll in der Eingangsstufe die Bildung von mindestens zwei Klassen und in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe die Bildung von mindestens 3 parallelen Stammkursen möglich sein. Die Schülermindestzahl soll 60 Schüler in der Eingangsklassen-stufe betragen. (4) In Förderzentren soll in den Bildungsgängen der Grundschule, der Regelschule und der Lernförderung die Bildung jeweils von soviel Klassen möglich sein, wie der Bildungsgang Klassenstufen enthält. Im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung soll die Bildung von jeweils einer Klasse in der Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe möglich sein. Entfernungen zum Schulstandort bzw. Zeiten für den Schulweg Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Entfernungen zwischen Wohnort/Wohnung und Schulstandort oder die Zeiten für den Schulweg sollen möglichst nicht überschritten werden.
2.3. Satzung über die Schülerbeförderung im Kreis Weimarer Land Eine weitere wichtige Grundlage ist die "Satzung über die Schülerbeförderung des Kreises Weimarer Land" vom 08.04.2004 (Amtsblatt 05/04). Dort erfolgt eine Kostenregelung für Schüler mit "Wohnsitz in unserem Kreis" zur Fahrtkostenrückerstattung auf dem Schulweg bzw. für die Nutzung einer Schülerjahreskarte. Schüler bzw. Eltern mit "Wohnsitz außerhalb des Kreisgebietes" (z.B. aus Weimar, Jena usw.) müssen sich selbst mit dem jeweiligen Schulverwaltungsamt am Wohnsitz in Verbin-dung setzen und einen Antrag stellen. 2.4. Geburten- und Schülerzahlenentwicklung Eine weitere wichtige Grundlage ist die Entwicklung der Geburten- und Schülerzahlen, untergliedert nach Schulbezirken und Einzugsbereichen, der jeweiligen Schulstandorte. Die Geburtenzahlen, auf deren Grundlage die Planung erarbeitet wurde, beruhen auf Meldungen der Einwohnermeldeämter und werden jährlich im August abgefordert. Erfasst sind alle Kinder, die bis zum 31.7.2006 im Kreis Weimarer Land geboren sind und auch in unserem Kreis wohnen. Geringfügige Veränderungen bis zum heutigen Tage sind selbstverständlich möglich (Abwanderung, Umzug etc.). Die Grundlage für die Berechnung der Mindestzahl und der Höchstzahl der Schüler je Klasse und Schulart sind in den "Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und Hinweisen zur Vorbereitung und Durchführung des Schuljahres" im Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums definiert. |
| 3. Allgemeine Entwicklungstendenzen der staatlichen Schulen im Kreis |
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3.1. Staatliche Grundschulen Der einsetzende Geburtenrückgang mit Beginn der 90 ger Jahre bewirkte im Grundschulbereich eine starke Reduzierung der Schülerzahlen im Zeitraum der Schuljahre von 1997/99 bis 2001/02. Im Schuljahr 1993/94 waren im Kreis noch 3432 Grundschüler die bis zum Schuljahr 2001/02 auf 1572 (Reduzierung auf 45,8%) zurück gingen. In den letzen 5 Jahren ist die Schülerzahl der Grundschulen wieder angestiegen und wird sich im Kreis Weimarer Land im Planungszeitraum zwischen 1900 und 2000 Schülern einpegeln. Prognostisch werden die Geburten auf einen gleichbleibenden Stand erwartet, bevor dann nach 2020 ein weiterer Rückgang der Geburten erwartet wird. 3.2. Staatliche Regelschulen Der einsetzende Geburtenrückgang mit Beginn der 90 ger Jahre kommt im Bereich der Regelschulen im Vergleich zu den Grundschulen um 5 bis 6 Jahre versetzt zur Wirkung. So rechnen wir im Kreis Weimarer Land im Schuljahr 2007/08 mit dem Minimum von 1428 Regelschülern (Reduzierung auf 41% im Vergleich zum Schuljahr 1997/98). Die Zahl der Regelschüler wird im Planungszeitraum wieder kontinuierlich ansteigen und ab dem Schuljahr 20012/13 auf diesem Niveau bleiben. Allerdings ist die Schülerzahl sehr stark vom Übergangsverhalten von der Klassenstufe 4 zur Klassenstufe 5 abhängig. Besonders in den letzten 2 Schuljahren ist eine Erhöhung der Übertrittsquoten von Grundschule zum Gymnasium zu verzeichnen. Aus Gründen einer wohnortnahen Beschulung sollte in jeder Verwaltungsgemeinschaft weiterhin mindestens eine Grund- und Regelschule vorgehalten werden. 3.3. Staatliche Gymnasien Der einsetzende Geburtenrückgang mit Beginn der 90 ger Jahre zeichnet sich auch in den Gymnasien ab. Da die Schüler die Gymnasien insgesamt 8 Jahre besuchen, wird der Tiefpunkt erst in der Mitte des Planungszeitraumes erwartet. Das Minimum im Kreis Weimarer Land wird im Zeitraum 2009 bis 2011 unter 1000 Schüler liegen. Der prozentuale Rückgang der Gymnasiasten wird bei 50% erwartet, da das Übergangsverhalten von der Klassenstufe 4 zur Klassenstufe 5 sich in den letzten 2 Schuljahren zu Gunsten der Gymnasien verändert hat. Die vorhandenen 3 Gymnasien Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka/ Blankenhain, Feininger Gymnasium Buttelstedt/ Mellingen und Gymnasium Bergschule Apolda (Gymnasium in Trägerschaft der Stadt Apolda) haben weiterhin ihre Berechtigung. 3.4. Staatliche berufsbildende Schulen An den Berufsbildenden Schulen wird es ab Schuljahr 2007/08 ebenfalls zu einer Reduzierung der Schülerzahlen auf ca. 50% kommen. Da die Übergänge von den Regelschulen in die Berufsbildende Schulen in der Regel nach den Klassenstufen 9 und 10 einsetzt und die Schüler die Berufsbildenden Schulen zwischen 1 Jahr (z.B. BVJ, BFS) und 3,5 Jahren (z.B. höhere BFS, Gymnasium) besuchen, wird sich der Rückgang dort noch drastischer auswirken. Hinzu kommt noch die Problematik, dass jede berufsbildende Schule ein eigenes Profil mit vorgegebenen Berufsfeldern hat, die zwischen den Schulträgern, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkerschaft und dem Thüringer Kultusministerium abgestimmt werden. Auf Grund des Schülerrückganges und der starken Verflechtung mit der Wirtschaft hat das Thüringer Kultusministerium ein Gutachten bei der UNI Erfurt in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wird im 1. Halbjahr 2007 erwartet. Aus diesem Grunde sollten bezüglich der berufsbildenden Schulen strukturelle Veränderungen erst zum Schuljahr 2008/09 nach Vorlage des Gutachtens beschlossen werden. 3.5. Staatliche Förderzentren Die Schülerzahl in den Förderzentren im Kreis Weimarer Land hat sich ebenfalls in den letzten 10 Jahren 589 Schülern auf 375 Schüler reduziert. Allerdings liegt der prozentuale Wert bei 63,7%. Das zeigt, dass es im Kreis neben dem Drang auf einen höheren Schulabschluss auch eine Reihe von Schülern gibt, die Probleme haben, eine staatliche Grund- und Regelschule erfolgreich abzuschließen. Eine Prognose der Förderschüler ist ebenfalls sehr schwer, da viele Grund- und Regelschulen versuchen, auch Schüler mit Förderbedarf integrativ zu beschulen. Das Schulverwaltungsamt geht für den Planungszeitraum von einer Stabilität der derzeitigen Schülerzahlen aus, so dass die beiden Förderzentren im Kreis in Apolda und Blankenhain weiterhin ihre Berechtigung haben. |
| 4. Beschlüsse für die Entwicklung der Schulen im Kreis Weimarer Land im Planungszeitraum |
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4.1. Staatliche Grundschulen Grundschule Berlstedt Beschluss: Der Container der Staatlichen Grundschule Berlstedt wird ab 31.07.2007 zurückgebaut. Begründung: Mit Fertigstellung des Hortgebäudes Berlstedt ist eine Überdimensionierung der Raumkapazität vorhanden. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm IZBB wurden nur gewährt, wenn im Rahmen der Ganztagsschule eine Mischnutzung der Gruppenräume erfolgt. Die Beschulung der 4. Klassen muss im gegenüberliegenden Regelschulgebäude erfolgen. Grundschule Mellingen-Umpferstedt Beschluss: Zum 31.07.2008 wird der Schulteil Umpferstedt, Friedhofsgasse 4, 99441 Umpferstedt aufgehoben und ab 01.08.2008 im Schulteil Mellingen, Umpferstedter Str. 18a, 99510 Mellingen konzentriert. Begründung: Die Schulkonferenz des Schulverbundes hat bereits am 02.02.2005 die Zentralisierung am Standort Mellingen beschlossen. Durch den Schülerrückgang am Feininger-Gymnasium Mellingen ist eine Zentralisierung im Sommer 2008 möglich. 4.2. Staatliche Regelschulen Regelschule Berlstedt Beschluss: Der Schulstandort erfährt im Planungszeitraum keine strukturelle Veränderung. Es werden jedoch 2 Klassen der benachbarten Grundschule im Regelschulgebäude unterrichtet. Begründung: Die bisherige Schulstruktur hat sich bewährt und erfordert keine Änderung. Die Aufnahme von 2 Klassen der Grundschule ist problemlos möglich. Regelschule Blankenhain Beschluss: Mit dem Abschluss der Generalsanierung über IZBB kann die alte Polytechnikbaracke aufgegeben und zurückgebaut werden. Begründung: Mit dem 3. Bauabschnitt werden auch die Fachräume für Werken und Wirtschaft/ Technik geschaffen, so dass eine Zentralisierung erfolgen kann. 4.3. Staatliche Gymnasien Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka/ Blankenhain Beschluss: Der Schulteil Blankenhain, Grosse Nonnengasse 22a, 99444 Blankenhain, wird ab 01.08.2007 für die Gymnasiasten nicht mehr benötigt. Es erfolgt eine Konzentration im Schulteil Bad Berka, Bergstraße 9, 99438 Bad Berka. Begründung: Bereits im Kreistagsbeschluss Nr. 361-XLII/2003 wurde die Prüfung der Verlagerung von Blankenhain nach Bad Berka beschlossen. Die Schulkonferenz hat am 24.04.2006 die Zentralisierung beschlossen. Die Kapazität ist am Schulteil Bad Berka vorhanden, auch wenn dort weiterhin 5 Grundschulklassen unterrichtet werden. 4.4. Staatliche Berufsbildende Schulen Berufsbildende Schule Schwerstedt Beschluss: Der Schulstandort erfährt im Schuljahr 2007/08 keine strukturelle Veränderung. Ab Schuljahr 2008/09 wird nach Vorlage des vom Thüringer Kultusministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens über das Schulnetz der Berufsbildenden Schulen beschlossen. Begründung: Die bisherige Schulstruktur hat sich bewährt und erfordert keine Änderung. Für eine Veränderung sollte das Gutachten der UNI Erfurt mit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Gewerblich-Technische-Berufsbildende Apolda - Weimar Beschluss: Der Schulstandort erfährt im Schuljahr 2007/08 keine strukturelle Veränderung. Ab Schuljahr 2008/09 wird nach Vorlage des vom Thüringer Kultusministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens über das Schulnetz der Berufsbildenden Schulen beschlossen. Auf Grund der aktuellen Schülerzahl kann jedoch das Schulgebäude in der Moskauer Str. 25 zum 31.07.2008 aufgegeben werden und in der Louis-Opel-Str. 4 konzentriert werden. Zum gleichen Zeitpunkt kann das jetzige Laborgebäude an den Freistaat Thüringen für die Entwicklung der Material-, Forschungs- und Prüfanstalt Weimar (MFPA), Außenstelle Apolda, zurückübertragen werden. Begründung: Die bisherige Schulstruktur hat sich bewährt und erfordert keine Änderung, jedoch ermöglicht bereits jetzt die aktuelle Schülerzahl eine Zentralisierung am Standort. Für eine weitere strukturelle Veränderung sollte das Gutachten der UNI Erfurt mit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. 4.5. Staatliche Förderzentren Förderzentrum "Hans Bürger" Blankenhain Beschluss: Der Schulteil Haus 2, Liebknechtstr. 32a, 99444 Blankenhain, wird ab 31.07.2008 aufgehoben und in die Grosse Nonnengasse 22a, 99444 Blankenhain verlagert. Begründung: Die Grundschule Blankenhain arbeitet bereits jetzt mit dem Förderzentrum sehr gut zusammen. Beide Schulen unterrichten dann die gleichen Jahrgänge in diesem Schulgebäude. Nach notwendigen Baumaßnahmen für das Förderzentrum sind die materiell-technischen Bedingungen am Schulstandort, Grosse Nonnengasse 22a, noch günstiger. |
| 5. Schlussbemerkungen |
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Mit der vorliegenden Fortschreibung des Schulnetzplanes wird auch weiterhin ein wohnortnahes regional ausgeglichenes Angebot an leistungsfähigen Schulen zur Verfügung gestellt. Besonders im Grund- und Regelschulbereich wird für jede Verwaltungsgemeinschaft mindestens eine Schule in jeder Schulart vorgehalten. Die Schülerzahlen im Regelschulbereich liegen teilweise unter der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und des Kultusministeriums zur Schulnetzplanung der allgemeinbildenden Schulen. Die Funktionalität der Schulen wird jedoch durch die Schulleitungen für die nächsten Jahre bestätigt. Alle nicht aufgeführten staatlichen Schulen erfahren im Planungszeitraum keine strukturelle Änderung, da sich die bisherige Schulstruktur in diesen Bereichen bewährt hat. Apolda, Hans- Helmut Münchberg Landrat |
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