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KREIS WEIMARER LAND
Bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 02/07 vom 24.März 2007
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kreisbildstelle im Kreis Weimarer Land
Der Kreis Weimarer Land erlässt aufgrund §99 Abs 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl S. 41) sowie §§2, 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung
der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBI. S. 301) - in den jeweils geltenden Fassungen - folgende
Gebührensatzung:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Gebührensatzung regelt die Gebührenerhebung für die Benutzung von Medien und Medientechnik
der Kreisbildstelle des Kreises Weimarer Land.
§ 2
Gebührenerhebung
Der Kreis Weimarer Land erhebt für die Benutzung der Kreisbildstelle Benutzungsgebühren nach Maßgabe
dieser Gebührensatzung.
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer die Leistungen der Kreisbildstelle in Anspruch nimmt.
Gebührenfrei ist die Benutzung für die Schulen in Trägerschaft des Kreises Weimarer Land. Darüber
hinaus ist die Benutzung der Kreisbildstelle für folgende Einrichtungen gebührenfrei:
1. andere Staatliche Schulen im Schulamtsbereich Weimar
2. Kreisvolkshochschule des Kreises Weimarer Land
3. Schullandheim des Kreises Weimarer Land
4. Behörden des Kreises Weimarer Land
5. Kreisangehörige Städte und Gemeinden
Gebührenermäßigung wird gewährt für:
1. Kindertagesstätten
2. Freie Träger der Jugendhilfe
3. Freie Schulen
4. Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine
jeweils mit Sitz im Kreis Weimarer Land.
§ 4
Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit Abholung der Gegenstände.
§ 5
Fälligkeit und Zahlung
Die Grundgebühr für die vereinbarte Ausgabezeit der Medien oder Medientechnik entsteht bei
Entgegennahme und wird sofort fällig.
Verzugsgebühren bei nichttermingerechter Rückgabe der Medien oder Medientechnik werden am Tag der
Rückgabe fällig.
Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen.
§ 6
Höhe der Benutzungs- und Verzugsgebührengebühren
Die Höhe der Gebühren sind im Gebührenverzeichnis (Anlage) geregelt.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung
vom 04.01.1999 außer Kraft.
Anlage :
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung
Für die Benutzung von Medien und Medientechnik
der Kreisbildstelle des Kreises Weimarer Land
Apolda, 08. Januar 2007
Münchberg
Landrat
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Gebührenverzeichnis zu § 6 der Gebührensatzung für die Benutzung von Medien und Medientechnik der
Kreisbildstelle des Kreises Weimarer Land
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Medientechnik
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Private Bildungsträger,
Organisationen,
Firmen
natürliche Personen
volle Gebühr in €/Tag
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Freie Träger der Jugendhilfe
Kindertagesstätten,
Freie Schulen, Sportvereine
und andere
gemeinnützige Vereine
ermäßigte Gebühr in €/Tag
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16 mm - Filmprojektor
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10,00
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5,00
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Episkop
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8,00
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4,00
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Kleinbildwerfer manuell
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3,00
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1,50
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Kleinbildwerfer automatisch
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5,00
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2,50
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Tageslichtschreiber
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10,00
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5,00
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Tageslichtschreiber portabel
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12,00
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6,00
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Farbfernsehgerät
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11,00
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5,50
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Videorecorder
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10,00
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5,00
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Videoplayer
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8,00
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4,00
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DVD-Player
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8,00
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4,00
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Kassettenrecorder
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3,00
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1,50
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CD-Player
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5,00
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2,50
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Plattenspieler stereo
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5,00
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2,50
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Walk- bzw. Discman
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3,00
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1,50
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Videokamera SVHS
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13,00
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6,50
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Videokamera digital
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15,00
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7,50
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Fotoapparat digital
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10,00
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5,00
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Sofortbildkamera
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5,00
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2,50
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Videoprojektor
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26,00
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13,00
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Datenprojektor / Beamer
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26,00
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13,00
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Benutzung Videoschnittplatz
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26,00
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13,00
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Lautsprecheranlage kabellos
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26,00
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13,00
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Projektionsleinwand
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8,00
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4,00
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Geräteträger fahrbar
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3,00
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1,50
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Kamerastativ
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3,00
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1,50
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Mikrofonstativ
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3,00
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1,50
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Mikrofon
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2,00
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1,00
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Kopfhörer
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2,00
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1,00
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Kabelrolle
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2,00
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1,00
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Verlängerungsschnur
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1,00
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0,50
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Verteiler
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1,00
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0,50
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Die Gebühren für die Nutzung der in der Kreisbildstelle vorhandenen Medien betragen:
je 14-tägiger Ausleihfrist in €:
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Private Bildungsträger,
Organisationen, Firmen,
natürliche Personen
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Freie Träger der Jugendhilfe
Kindertagesstätten, Freie
Schulen, Sportvereine und
andere
gemeinnützige Vereine
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volle Gebühr in €/Tag
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ermäßigte Gebühr in €/Tag
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Medien
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1,50
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0,80
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Verzugsgebühren:
Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins für Medien wird eine Verzugsgebühr von 1,00 € je
Kalendertag und Medium erhoben.
Schülern wird eine Verzugsgebühr von 0,50 € je Kalendertag und Medium berechnet.
Verzugsgebühren für verspätete Rückgabe von Medientechnik werden nach § 4 der Satzung über
die Benutzung der Kreisbildstelle im Kreis Weimarer Land berechnet.
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