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1. Aufgaben

Bereitstellung eines vielseitigen Medienangebotes für alle Unterrichtsfächer Beratung der Schulen bei der Mediennutzung

Beratung und Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Projektwochen Annahme von Reparaturgeräten und Organisation von Reparaturen für alle schulischen Einrichtungen des Landkreises

Annahme von Reparaturgeräten und Organisation von Reparaturen für die Schulen der Stadt Apolda auf Nachfrage und mit Reparaturauftrag

Kostenloser Verleih von audio-visuellen Geräten an alle Staatlichen Schulen und die Behörden des Kreises Weimarer Land

Verleih audio-visueller Geräte an andere Nutzer gemäß Gebührensatzung

Unterstützung der Fachberater bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen bis hin zur Verfügungstellung des Versammlungsraumes
2. Verleihbedingungen

Kostenloser Verleih an alle Benutzer, die zum Bereich Staatlicher Schulen bzw. zu Behörden des Kreises Weimarer Land gehören

Die Verleihfrist beträgt 14 Kalendertage

Eine Verlängerung der Ausleihzeit, über den auf dem Verleihschein angegeben Termin hinaus, ist nur in Absprache mit der Kreisbildstelle, vor Ablauf der Verleihzeit, kostenlos möglich. Bei nichtgenehmigter Überschreitung der Ausleihzeit wird von allen Benutzern eine Verzugsgebühr laut Gebührenverzeichnis erhoben.

Bei Verlust ausgeliehener Medien und audio-visueller Geräte ist der Entleiher zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

Bei Beschädigung ausgeliehener Medien und audio-visueller Geräte ist der Entleiher zur Kostenübernahme bei Reparaturen bzw. Neubeschaffung verpflichtet.