| Beschlüsse der XLI. Sitzung der Kreistages vom 23.04.2009 |
Der Kreistag beschließt: 1. In Anerkennung der sich aus dem Agenda 21-Prozess für den Kreis Weimarer Land ergebenden regionalen Verpflichtung, unter breitestmöglicher Einbeziehung aller Bevölkerungskreise seinen Anteil für ein zukunftsfähiges Deutschland zu leisten, bekennt sich der Kreistag Weimarer Land zur Agenda 21 und erklärt seinen Willen, diesen Prozess unter gleichrangiger Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozial-kultureller Belange zu fördern. Der Kreistag leistet damit seinen Beitrag, die in diesem Zusammenhang entstehenden regionalen Aktivitäten zu unterstützen und wird dort, wo es sinnvoll ist, Kräfte bündeln und Initiativen koordinieren.
2.
Der Kreistag bittet die Verwaltung, für den Kreis Weimarer Land eine
Regionale Agenda 21 zu erarbeiten. Diese sollte einen Handlungsrahmen für eine
nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Kreises Weimarer Land
entsprechend dem Grundsatz der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de
Janeiro „Global denken – lokal handeln“ schaffen. Die Regionale Agenda 21
beinhaltet ein Maßnahmeprogramm (Strategieprogramm) mit regional ausgerichteten
Zielstellungen und den dazugehörigen Umsetzungsschritten.
3.
Die Regionale Agenda 21 für den Kreis Weimarer Land fördert und begleitet
die Initiativen kreisangehöriger Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen
Agenda 21 Prozesse.
Über die Ergebnisse bei der Umsetzung wird in
den jeweiligen Ausschüssen und mindestens einmal jährlich im Kreistag, erstmals
bis zum 31.03.2010, berichtet.
Beschluss-Nummer: 351-XLI/2009 Der Kreis Weimarer Land als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs beteiligt sich am Pilotprojekt Verbundtarif Mittelthüringen bis zum 31.12.2010 unter dem Vorbehalt, dass die Verlängerung bis zum 31.12.2010 nur für den Rahmen des Pilotprojektes gilt und die Ausgleichsleistungen des Landkreises die im Vertrag vereinbarte Höhe von 33.500,00 € nicht überschreiten und dass die wirtschaftlichen Ergebnisse des bisherigen Verbundtarifvorhabens vorliegen. Die Mittel in Höhe von 33.500,00 € sind in den Haushalt 2010 einzustellen.
Beschluss-Nummer: 352-XLI/2009
eine überplanmäßige Ausgabe
für den Winterdienst in Höhe von 145.400,00 €.
Beschluss-Nummer: 353-XLI/2009
Die für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Maßnahmen (siehe Anlage 1) werden in einen eventuellen Nachtragshaushaltsplan 2009 als Verpflichtungsermächtigungen für 2010 eingestellt bzw. in der Haushaltsplanung 2010 berücksichtigt.
Die eventuell höheren
Ausgaben der Reserveliste werden durch Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage finanziert.
Beschluss-Nummer: 354-XLI/2009
Beschluss-Nummer: 355-XLI/2009 Zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen am Standort Schwerstedt der Staatlichen Berufsbildenden Schule Schwerstedt/Apolda wird ein Ersatzneubau für das Schulgebäude errichtet. Die für das HH-Jahr 2010 und 2011 vorgesehenen Mittel in Höhe von 1.077.000,00 € (siehe Tabelle) werden in einem eventuellen Nachtragshaushaltsplan 2009 als VE für 2010 und 2011 eingestellt bzw. in der HH-Planung 2010 berücksichtigt.
Beschluss-Nummer: 356-XLI/2009 Der Landrat wird gebeten, eine Prüfung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, ob und inwieweit die folgenden kreiseigenen Unternehmen, an denen der Kreis Weimarer Land beteiligt ist, in Form eines Unternehmensverbundes zusammengeführt und/oder vernetzt werden können. Dabei sollen auch mögliche Änderungen der Rechtsform und deren Vor- und Nachteile dargestellt werden. - Kreiswerke Weimarer Land (Eigenbetrieb) - PVG mbH, OVG mbH (mit dem Ziel späterer Zusammenführung) - Verwaltung von Liegenschaften des Landratsamtes - Hausmeisterdienste und Leistungen des Facility
Managements des Landratsamtes - Seniorenheim Tannroda (Eigenbetrieb) - EGW mbH Es sollen die Weiterführung bzw. Aufnahme erforderlicher/erwünschter Subunternehmerverhältnisse dargestellt werden. Für die Untersuchungen sollen folgende Prämissen gelten: - günstigste Gebühren- bzw. Preisvarianten für alle oben genannten Leistungen - Darlegung und Nutzung von Synergieeffekten (die darzustellen sind); - Vereinfachung von Unternehmens- und Führungsstrukturen; - Möglichkeiten einer horizontalen Subventionierung defizitärer Leistungen;
Beschluss-Nummer: 357-XLI/2009 die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltstelle 79200.71520 Subvention ÖPNV – Verwaltungsgesellschaft Sömmerda und Weimar mbH in der Höhe von 80.350 €. Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 79200.71520 Subvention ÖPNV – Verwaltungsgesellschaft Sömmerda und Weimar mbH für den Verlustausgleich für 2009 in Höhe von 169.552,74 € erfolgt nicht an die Verwaltungsgesellschaft Sömmerda und Weimar mbH (VWG), da die Spaltung rückwirkend zum 01.01.2009 erfolgt, sondern möge im Rahmen des Spaltungsvertrages in die Spaltungsbilanz eingestellt werden. Dieser Verlustausgleich soll nach Abschluss der Spaltung direkt an die OVG Weimar mbH ausgezahlt werden.
Beschluss-Nummer: 358-XLI/2009 Der Kreis Weimarer Land kauft nach Straßenausbau und Straßenschluss-Vermessung der K 308 von Blankenhain OT Meckfeld bis Kreisgrenze sowie OT Keßlar bis OT Lotschen folgende Grundstücke für die Kreisstraße K 308:
Gemarkung Meckfeld, Flur 3, Flurstück 112/5 Größe 72 m² 111/3 18 m² 110/3 164 m² 109/1 137 m² 106/1 70 m² 105/1 158 m² 103/1 46 m² 102/1 61 m² 101/1 96 m² 100/1 163 m² 99/1 232 m² 98/3 267 m² 95/1 96 m² 94/1 164 m² 92/1 131 m² 91/1 151 m² 90/1 119 m² 89/5 36 m² 89/3 150 m² 97/1 218 m² Gemarkung Keßlar, Flur 2, Flurstück 47/4 505 m² 48/22 90 m² 48/24 552 m² 49/11 234 m² 49/13 6 m² Gemarkung Lotschen, Flur 4, Flurstück 215/2 424 m² 4.360 m²
Beschluss-Nummer: 359-XLI/2009 Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Wormstedt, Flur 6, Flst.Nr. 588/5 mit einer Größe von 173 m² an die Gemeinde Saaleplatte.
Beschluss-Nummer: 360-XLI/2009 die Übernahme einer Bürgschaft für die PVG mbH Apolda (Zeitraum: 5 Jahre) zur Besicherung von Fördermitteln des Freistaates Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, in Höhe von 70 T€ zum Kauf eines Linienbusses.
Beschluss-Nummer: 361-XLI/2009 Der Landrat erhält Vollmacht, mit dem Unternehmen Weimarer Wurstwaren GmbH über eine anteilige Tragung von Personalkosten, die im Rahmen der amtlichen Untersuchungen im Schlacht- und Zerlegebetrieb anfallen, bis zu einer Höchstgrenze von 160.000 € pro Jahr für eine Laufzeit von 3 Jahren, zu verhandeln und vertraglich zu vereinbaren.
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