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Beschlüsse der IV. Sitzung des Kreistages vom 25.11.2004

Beschluss-Nummer: 36-IV/2004
Der Kreistag beschließt:
die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft des Kreises Weimarer Land.

Beschluss-Nummer: 37-IV/2004
Der Kreistag beschließt:
Der Kreis Weimarer Land als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs beteiligt sich am Tarifangebot „Regiomobil“ der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen im Jahr 2005.
Die Mittel in Höhe von 30.677,51 Euro sind in den Haushalt einzustellen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die ÖPNV-Unternehmen (Konzessionsinhaber) des Kreises Weimarer Land in Auswertung der jährlichen Ergebnisse und der nach § 14 Abs. 1 - 4, jährlich möglichen Revision des Einnahme- und Verlustausgleichsvertrages sich ebenfalls weiter am Projekt beteiligen.

Beschluss-Nummer: 38-IV/2004
Der Kreistag beschließt:
Der Beschluss Nr. 340-XXXIX/2003 (Erarbeitung einer Richtlinie zur Übernahme des Elternbeitrages für den Besuch von Tageseinrichtungen durch das Jugendamt analog der Stadt Gera) wird aufgehoben.

Beschluss-Nummer: 39-IV/2004
Der Kreistag beschließt folgende Resolution:
Der Kreistag Weimarer Land empfiehlt eindringlich den Abgeordneten im Thüringer Landtag, insbesondere dem Landtagsabgeordneten und finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Herrn Mike Mohring, – auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion – einer Kürzung der finanziellen Zuweisungen an die Städte und Gemeinden für die Haushaltsjahre 2005/2006 im Thüringer Landtag die Zustimmung zu verweigern. Die kommunale Finanzausstattung muss mindestens auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden. Die beabsichtigten drastischen Kürzungen treiben ansonsten die Kommunen und Landkreise in die finanzielle Handlungsunfähigkeit.

Beschluss-Nummer: 40-IV/2004
Der Kreistag beschließt:
Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Kranichfeld, Rittersdorfer Straße, Gemarkung Kranichfeld, Flur 11, Flurstück Nr. 336/12 mit einer Größe von 59 m² - tatsächliche Nutzung: Fläche für Carport und Zufahrt.

Beschluss-Nummer: 41-IV/2004
Der Kreistag beschließt:
die Herstellung der Rechtsförmlichkeit der Hauptsatzung, indem das Verfahren, welches in der gültigen Geschäftsordnung geregelt ist (Hare-Niemeyer) in die Hauptsatzung übernommen wird.

Münchberg       KS
Landrat

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