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Beschlüsse der XII. Sitzung des Kreistages vom 29.09.2005

Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.

Mit Beschluss Nr. 110-XII/05 bis113-XII/05 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistages vom 08.06. und 22.06.2005.

Beschluss-Nummer: 114-XII/2005
Der Kreistag beschließt:

1. Der Kreis Weimarer Land führt gemeinsam mit der Kreisstadt Apolda und der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda e.V. von 2006 bis 2008 den APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2008 durch.

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit den Partnern abzuschließen und die Schirmherrschaft des Projektes dem Thüringer Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit anzutragen.

2. Zur finanziellen Absicherung des in der Anlage aufgeführten Grobkosten- und Finanzierungskonzeptes stellt der Kreis Weimarer Land im Jahre 2006 22.000 € sowie in den Jahren 2007 und 2008 je 24.000 € zur Verfügung. Die von den Veranstaltern zu bildende Arbeitsgruppe hat neben den Mitteln der Veranstalter weitere erforderliche Mittel durch Fördermittel des Landes und Sponsormittel auszugleichen. Das Grobkosten- und Finanzierungskonzept ist von der Arbeitsgruppe ständig fortzuschreiben und zu präzisieren. Eine Nachschusspflicht des Landkreises wird ausgeschlossen.

Beschluss-Nummer: 115-XII/2005
Der Kreistag beschließt:

1. die Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land sowie

2. die Aufhebung der Beschlüsse 146-XI/95 (Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land), 165-XII/95 (1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land), 499-XL/99 (2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land und 107-XI/2005 (Gebührensatzung zur Abfallsatzung des Kreises Weimarer Land).

Die Satzung liegt dem Thür. LVwA zur Genehmigung vor danach wird sie bekannt gemacht.

Beschluss-Nummer: 116-XII/2005
Der Kreistag beschließt:
die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses Nr. 52-VII/2005.

Beschluss-Nummer: 117-XII/2005
Der Kreistag beschließt:

1. Der Kreistag spricht sich für die Bildung eines Beirates für die Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende Weimar/Apolda (ARGE SGB II) aus.

2. Der Beirat setzt sich aus insgesamt 12 Mitgliedern zusammen, wobei jeweils 4 Vertreter/innen der beiden Gebietskörperschaften des Landkreises und der Stadt Weimar
1 Vertreter/in der IHK
1 Vertreter/in der Handwerkskammer oder der Kreishandwerkerschaften
1 Vertreter/innen der Kreis- und Stadtliga der Wohlfahrtsverbände und
1 Vertreter des DGB
dem Gremium angehören sollen.

Bei den von den Organisationen nach eigenem Ermessen entsandten Personen sind mögliche Interessenkonflikte, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren und die Abgabe von Empfehlungen zur Durchführung von Maßnahmen zwingend auszuschließen. Die Mitglieder des Beirats erhalten keine Aufwandsentschädigung. Ist ein Mitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert, sorgt es für die Vertretung. Gleichzeitig informiert es die Geschäftsführung der ARGE.

Aufgabe des Beirats ist es, die ARGE in grundsätzlichen Fragen der Umsetzung des SGB II zu beraten und zu unterstützen. Er kann Empfehlungen an die/den Geschäftsführer/in und/oder die Träger der ARGE richten, insbesondere zu folgenden Themen:

1. Vermittlung von Arbeitsuchenden, unter anderem
- Einsatzfelder und Umfang von Maßnahmen aktivierender Arbeitsmarktpolitik
- Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsmarktakteuren
- Bereitstellung von sonstigen flankierenden Maßnahmen zur Eingliederung
- Vermeidung von Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten

2. Leistungsgewährung im Bereich KDU
Alle handlungsleitenden Empfehlungen in diesen Bereichen für die Mitarbeiter der ARGE sollen vor dem Inkrafttreten dem Beirat zur Beratung vorgelegt werden.
Der Beirat erlässt eine eigene Geschäftsordnung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag bis zum 15.11.2005 diesen beschlussreifen Vorschlag nach Punkt 1 und 2 zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages der ARGE im Abschnitt „Organe“ vorzulegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit der Stadtverwaltung Weimar mit der Zielstellung der Vorlage eines gleichlautenden Beschlusses im Weimarer Stadtrat zu führen.

Beschluss-Nummer: 118-XII/2005
Auf bindenden Vorschlag der SPD/BA-Fraktion beschließt der Kreistag die Neubesetzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft mit Herrn Dirk Schütze als Mitglied für Frau Hannelore Vent.

Beschluss-Nummer: 119-XII/2005
Der Kreistag beschließt:

1. Es wird ein Lokales Bündnis für Familien gegründet.

2. Die Basis für die Arbeit des Lokalen Bündnisses Familie im Kreis Weimarer Land bildet das Konzept (Anlage).

3. Für die Umsetzung und Fortschreibung des Konzeptes ist eine Lenkungsgruppe für das Lokale Bündnis für Familien im Kreis Weimarer Land zuständig. In diese Lenkungsgruppe für das Lokale Bündnis Familie im Kreis Weimarer Land entsenden folgende Ausschüsse des Kreistages des Kreises Weimarer Land jeweils einen Vertreter:

Ausschuss für Soziales und Gesundheit,
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport,
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
sowie der Jugendhilfeausschuss.

Außerdem sollen der Lenkungsgruppe Vertreter der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen (siehe Anlage) angehören.

Der Arbeitskreis der Thüringer Familienorganisationen (AKF), die vom Bundesministerium eingerichtete Servicestelle für lokale Familienbündnisse, die regionalen Vertreter der Liga der Wohlfahrtsverbände und die Arbeitsgemeinschaft „Förderung der Erziehung in der Familie“ werden nach Bedarf einbezogen.

Die Anlage kann während der üblichen Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag eingesehen werden.

Beschluss-Nummer: 120-XII/2005
Der Kreistag beschließt:
der Stadt Bad Berka einen Betrag von 31.330,25 € zu erstatten.

Beschluss-Nummer: 121-XII/2005 (aufgehoben)
Der Kreistag beschließt:
dass sich der Kreis Weimarer Land am Verbundtarif Mittelthüringen beteiligt. Der Verbundtariffinanzierungsvertrag und der Verbundtarif-Kooperations- und Einnahmeaufteilungsvertrag sind Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss-Nummer: 122-XII/2005
Der Kreistag beschließt:

Im Rahmen seiner Mitwirkung im Präsidium des Thüringer Landkreistages wird der Landrat des Kreises Weimarer Land gebeten, darauf hinzuwirken, dass das geplante Artikelgesetz zur Familienförderung im Freistaat Thüringen von der Landesregierung zurückgezogen wird:

1. Der Artikel zum KITA-Gesetz kann frühestens mit dem Beginn des neuen Kindergartenjahres 2006/2007 wirksam werden.

2. Die Finanzierungsbeteiligung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte an den Personalkosten der Kindertagesstätten soll höchstens 50 % betragen.

3. Die Bezuschussung der Kosten für die Plätze in den Kindertagesstätten für Kinder unterhalb des Rechtsanspruches durch den Freistaat soll sich daran orientieren, wie viele Kinder tatsächlich die Einrichtungen in dem Gebiet des jeweiligen öffentlichen Jugendhilfeträgers besuchen und nicht wie bisher vorgesehen am vorgeschlagenen Durchschnittswert von 15 % der Kinder in diesem Alter und Gebiet.

4. Die Kopplung der Auszahlung des Landeserziehungsgeldes an den Besuch bzw. Nicht-Besuch der Kinder in einer Kindereinrichtung ist im Interesse gerade der zunehmend immer mehr werdenden Kinder benachteiligten Familien zu verhindern, wenn man es mit der Herabsetzung des Rechtsanspruchs auf einen KITA-Platz auf 2 Jahre ernst nehmen will.

Beschluss-Nummer: 124-XII/2005
Der Kreistag beschließt:
Der Beschluss Nr. 400-XLV/2004 vom 18.03.2004 wird aufgehoben.
Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Apolda, Lessingstraße 75, Flur 4, Flurstücke Nr. 1181/1 und 4853 nach Höchstgebot.
Der Kreis Weimarer Land stimmt der Aufnahme einer Grundschuld vor Eigentumsübergang zu.

Beschluss-Nummer: 125-XII/2005
Der Kreistag beschließt:

1. die Aufhebung des Beschlusses Nummer 101-X/2005 vom 08.06.2005 (Besetzung der Chefarztstelle im Robert-Koch-Krankenhaus mit Herrn Dr. med. Horter) und

2. die Ernennung des Herrn Dipl.-Med. Mathias Göring mit Wirkung vom 01.11.2005 zum Chefarzt der Abteilung Anästhesie und Intensivtherapie im Robert-Koch-Krankenhaus.

Beschluss-Nummer: 126-XII/2005
Der Kreistag beschließt:
Gemäß § 5 Ziffer 7 der Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb Erdstofflager „Küchelgrube“ wird der Jahresabschluss 2000 und die Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses für das Jahr 2000 entsprechend den vorliegenden Anlagen festgestellt.

Beschluss-Nummer: 127-XII/2005
Der Kreistag beschließt:
Gemäß § 5 Ziffer 7 der Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb Erdstofflager „Küchelgrube“ wird der Jahresabschluss 2001 und die Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsaus- schusses für das Jahr 2001 entsprechend den vorliegenden Anlagen festgestellt.

Beschluss-Nummer: 128-XII/2005
Der Kreistag beschließt:
Gemäß § 5 Ziffer 7 der Eigenbetriebssatzung des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb Erdstofflager „Küchelgrube“ wird der Jahresabschluss 2002 und die Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses für das Jahr 2002 entsprechend den vorliegenden Anlagen festgestellt.

Münchberg       KS
Landrat

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