| Landschaftspflege/Förderprogramme |
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Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege können honoriert bzw. gefördert werden. "Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen" (KULAP) Hierbei richten sich die Fördermaßnahmen auf die nachhaltige Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft. Im Vordergrund stehen hierbei der Schutz der Umwelt und die Erhaltung der Kulturlandschaft als natürlichen Lebensraum. Zuwendungsempfänger können nur Unternehmen der Landwirtschaft sein. So kann z.B. gefördert werden:
Ziel der Förderung ist es, Natur und Landschaft in Thüringen entsprechend den Zielen und Grundsätzen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes durch geeignete Maßnahmen zu sichern, zu entwickeln und zu pflegen. Zuwendungsempfänger können Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Flächen, Verbände und Vereine sowie kommunale Träger sein. Förderfähig ist z.B.:
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