| Lotterien, Tombolas und Ausspielungen |
| Tombolen und Ausspielungen dürfen zurzeit alle gemeinnützige Vereine bis zu einen Spielkapital von 20.000 € erlaubnisfrei durchführen. Es besteht nur die Verpflichtung der vorherigen rechtzeitigen Anzeige der Veranstaltung beim Landratsamt |
| Weitere Auskünfte erteilen ihnen: |
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Herr Haldrich Tel.: 03644/540 764 Fax: 03644/540 789 E-Mail: Frau Regmi Tel.: 03644/540 775 Fax: 03644/540 789 E-Mail: |
| Sie benötigen folgende Unterlagen: |
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