Ordnung & BKR > Allgemeine Ordnungsangelegenheiten > Lotterien, Tombolas und Ausspielungen  

Lotterien, Tombolas und Ausspielungen

Tombolen und Ausspielungen dürfen zurzeit alle gemeinnützige Vereine bis zu einen Spielkapital von 20.000 € erlaubnisfrei durchführen. Es besteht nur die Verpflichtung der vorherigen rechtzeitigen Anzeige der Veranstaltung beim Landratsamt

Weitere Auskünfte erteilen ihnen:

Herr Haldrich
Tel.: 03644/540 764
Fax: 03644/540 789
E-Mail:

Frau Regmi
Tel.: 03644/540 775
Fax: 03644/540 789
E-Mail:

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  Merkblatt - Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Tombolen und Ausspielungen