| Verwahrung von Führerscheinen bei Fahrverbot |
| Das Landratsamt verwahrt Führerscheine von Bürgern, denen von auswärtigen Behörden Fahrverbote auferlegt wurden. |
| Weitere Auskünfte erteilen ihnen: |
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Herr Haldrich Tel.: 03644/540 764 Fax: 03644/540 789 E-Mail: Frau Regmi Tel.: 03644/540 775 Fax: 03644/540 789 E-Mail: |
| Sie benötigen folgende Unterlagen: |
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- Kopie des Bescheides über ein Fahrverbot - Führerschein |