| Meldepflichten bei Veräußerung eines Fahrzeuges |
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Die Veräußerung des Fahrzeuges muss der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Die Mitteilung kann formlos erfolgen, muss aber bestimmte Angaben und Unterschriften enthalten. Es ist auch möglich, uns eine Kopie des Kaufvertrages vorzulegen, wenn sie die folgenden Angaben enthält. |
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