HINWEIS:
Fischerprüfung 02/2011 im Kreis Weimarer Land Gemäß der Ersten Verordnung über die Fischerprüfung (ThürFischPVO)
vom 13.01.2003 führt der Kreis Weimarer Land eine Fischerprüfung durch. Die
Fischerprüfung findet am Sa., den 12.11.2011 um 09.00 Uhr im Landratsamt
Weimarer Land, Bahnhofstraße 28 in Apolda statt.
Sie ist in schriftlicher Form abzulegen und dauert 90 min.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor dem
Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen. Mit dem Antrag ist
eine Prüfungsgebühr in Höhe von 15 € zu entrichten.
Voraussetzung für die Fischerprüfung ist die Teilnahme an
einem von den Fischereivereinen angebotenen Vorbereitungslehrgang. Die
Lehrgangsdauer beträgt mindestens 30 Stunden.
Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am
Vorbereitungslehrgang ist dem Prüfungsantrag beizufügen.
Die zugelassenen Antragsteller werden von der
unteren Fischereibehörde schriftlich benachrichtigt.