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Gesundheitsausweis nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Beschreibung:
Belehrung für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln.

Gebühren:

Neuausstellung eines lebenslang gültigen Nachweisheftes 26 €
Neuausstellung eines für einen Praktikumszeitraum von bis zu 14 Tagen gültigen Nachweisheftes
13 €
Ausstellung von Duplikaten 10 €


Benötigte Unterlagen:
Personalausweis
Bei Personen unter 16 Jahren ist die Begleitung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Rechtsgrundlagen (nicht abschließend):
§ 43 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000

Achtung! abweichende Sprechzeiten:

Dienstag 09:00—12:00 Uhr    und 13:00—15:30 Uhr
Donnerstag 09:00—12:00 Uhr    und 13:00—18:00 Uhr

Ihre Ansprechpartner:
Frau Quaas
Abteilung Hygiene
Tel: 03644/540 570

Frau Brozio
Gesundheitsaufseherin
Tel.: 03644/540 586

Herr Kube
Gesundheitsaufseher
Tel: 03644/540 587

Fax: 03644/540 589
Email:

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