| Gesundheitsausweis nach § 43 Infektionsschutzgesetz |
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Beschreibung: Belehrung für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln. Gebühren:
Benötigte Unterlagen: Personalausweis Bei Personen unter 16 Jahren ist die Begleitung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Rechtsgrundlagen (nicht abschließend): § 43 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 Achtung! abweichende Sprechzeiten:
Ihre Ansprechpartner: Frau Quaas Abteilung Hygiene Tel: 03644/540 570 Frau Brozio Gesundheitsaufseherin Tel.: 03644/540 586 Herr Kube Gesundheitsaufseher Tel: 03644/540 587 Fax: 03644/540 589 Email: |