| Heilpraktiker / An– und Abmeldung |
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Beschreibung: Zu Beginn einer selbständigen Berufsausübung als Heilpraktiker ist eine schriftliche Anmeldung im Gesundheitsamt notwendig. Die Aufgabe der Niederlassung bedarf ebenfalls einer schriftlichen Abmeldung beim Gesundheitsamt. Rechtsgrundlagen (nicht abschließend): Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 08.08.1990 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Quaas Sachgebietsleiterin Abteilung Hygiene Tel.: 03644/540 570 Fax: 03644/540 589 Email: |