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Totenscheine / Einsichtnahme

Beschreibung:
Im Gesundheitsamt werden die Totenscheine aller Verstorbener die im Kreis Weimarer Land wohnhaft waren archiviert.
Auf formlosen schriftlichen Antrag der Angehörigen kann eine Einsichtnahme in den Totenschein betreffs Todesart und Todesursache gewährt werden.

Benötigte Unterlagen:
Personalausweis
Sterbeurkunde

Rechtsgrundlagen (nicht abschließend):
§ 15 Thüringer Bestattungsgesetz vom 19.05.2004

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Machts

Tel.: 03644/540 580
Fax: 03644/540 589
Email:

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