| Totenscheine / Einsichtnahme |
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Beschreibung: Im Gesundheitsamt werden die Totenscheine aller Verstorbener die im Kreis Weimarer Land wohnhaft waren archiviert. Auf formlosen schriftlichen Antrag der Angehörigen kann eine Einsichtnahme in den Totenschein betreffs Todesart und Todesursache gewährt werden. Benötigte Unterlagen: Personalausweis Sterbeurkunde Rechtsgrundlagen (nicht abschließend): § 15 Thüringer Bestattungsgesetz vom 19.05.2004 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Machts Tel.: 03644/540 580 Fax: 03644/540 589 Email: |