| Eingliederungshilfe für behinderte Menschen |
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Anspruch auf Eingliederungshilfe haben unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist,
Zur Feststellung der Behinderung wird nach Einreichen der Antragsunterlagen eine amtsärztliche Begutachtung in Auftrag gegeben. Die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ist eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Leistungsträgern (z.B. Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) bestehen. Leistungen nach dem SGB XII sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen. Auch bei der Eingliederungshilfe wird daher geprüft, ob Einkommen und Vermögen eingesetzt werden müssen. Ausnahmen hiervon gibt es zum Beispiel bei der Frühförderung oder der Hilfe zur angemessenen Schulbildung, die grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt werden. Leistungen der Eingliederungshilfe sind
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| Ihre Ansprechpartnerinnen |
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Sachgebiet Hilfe zur Lebenssicherung Bearbeitung Widersprüche
Ambulante und teilstationäre Eingliederungshilfe
Vollstationäre Eingliederungshilfe
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| Sozialer Dienst/Hilfeplanung |
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Für alle gewährten Hilfen erstellt der Sozialhilfeträger einen Gesamtplan. Darin
wird der abgeleitete Hilfebedarf, die Art der Leistungsgewährung sowie die
entsprechenden Zielstellungen notiert, nach einem Jahr überprüft und
fortgeschrieben. Ziel der individuellen Hilfeplanung ist, den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der persönlichen Ressourcen zu definieren. Diese Hilfe kann aus verschiedenen Elementen bestehen und sich beispielsweise auf die Bereiche Beratung, Wohnen, Beschäftigung und soziale Kontakte beziehen. Die einzelnen Aspekte des Hilfebedarfs werden gemeinsam mit der oder dem Betroffenen erarbeitet und in einem Hilfeplan festgehalten. Der Hilfeplan gibt unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
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| Ihre Ansprechpartner |
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- Menschen mit geistiger Behinderung - Körperlich/ mehrfach behinderte Mensch - Menschen mit Suchterkrankung
Buchstabe A-L |
Buchstabe M-Z |
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Psychisch kranke/ seelisch behinderte Menschen
Frau Stracke
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Hilfe zur angemessenen Schulbildung
Frau Kirschbach
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| Download |
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| Persönliches Budget |
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Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des SGB IX (Sozialgesetzbuch IX, zum Beispiel der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialhilfeträger und der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch die Pflegekassen und die Integrationsämter können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen. Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 17 SGB IX und in der Budgetverordnung (BudgetV) festgelegt. Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Bedarf an Teilhabeleistungen (zum Beispiel chronisch Kranken oder Menschen mit Behinderung), anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld oder Gutscheine zu erhalten. Sie können so selbst entscheiden, welcher Dienst oder welche Person die Hilfe erbringen soll, da sie die Sachleistungen oder Dienstleistungen als "Kunde" unmittelbar bezahlen können. Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individuellen Bedarf und "soll" die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Durch die Leistungsform des "Persönlichen Budgets" soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinderten Menschen gestärkt werden. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt). Sind mehrere Kostenträger beteiligt, spricht man von "trägerübergreifenden Komplexleistung". Seit dem 1. Januar 2008 besteht - alternativ zur traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung - ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget |
| Ihre Ansprechpartnerinnen |
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Frau Neise Bahnhofstr. 28 99510 Apolda Tel.: 03644/ 540-738 Frau Heinicke Tel.: 03644/ 540-744 |
Frau Stracke Bahnhofstr. 28 99510 Apolda Tel.: 03644/ 540-730 |