| Betreuungsbehörde |
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Hier erfolgt die Beratung zur Antragstellung auf eine rechtliche Betreuung von Erwachsenen. Eine Betreuung wird dann übernommen, wenn der Betreffende aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise, persönliche Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und keine Vollmacht erteilt werden kann. Von der Betreuungsbehörde können auch Vorsorgeverfügungen, das sind: - Vollmachten oder - Betreuungsverfügungen beglaubigt werden. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr in Höhe von 10.00 Euro erhoben. Informationen zur Vorsorgevollmacht, Formulare, sowie die Möglichkeit der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen unter Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfü- gungen erteilen die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde. |
| Ihre Ansprechpartnerinnen |
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Frau Kirschbach Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 03644/540-746 eMail: Frau Kreutzer Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 03644/540-745 eMail: |
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