| Blindengeld/ Blindenhilfe |
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Blindengeld
wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten
Mehraufwendungen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gewährt. Die Blindenhilfe ist eine
Hilfe, welche im Rahmen des § 72 SGB XII gewährt wird. Sie wird zum Ausgleich
der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt, soweit keine
gleichartigen Leistungen bezogen werden. Weiter Informationen erhalten Sie von
den für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeiterinnen. |
| Ihre Ansprechpartnerinnen |
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Buchstaben A - K Frau Michel Bahnhofstr. 28 99510 Apolda Tel.: 03644/540-749 e-Mail: Buchstaben L-Z |
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