| Hinweis für alle Tierhalter von landwirtschaftlichen Nutztieren |
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Gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung ist jeder, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, gesetzlich verpflichtet, dieses unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere anzuzeigen. Sollten Sie oben genannte Tiere halten und noch nicht im Besitz einer amtlichen Registriernummer sein, haben Sie Ihre Tierhaltung unverzüglich dem Veterinäramt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon 03644 / 540 301 anzuzeigen. Den dazu erforderlichen Meldebogen können Sie über das Veterinäramt, über diese Internetseite oder über das für Sie zuständige Ordnungsamt beziehen. Der Meldebogen ist vollständig auszufüllen und an das Veterinäramt zu senden. Ihre Registriernummer erhalten Sie daraufhin vom Landwirtschaftsamt Sömmerda. Da im Falle des Auftretens einer Tierseuche nur ordnungsgemäß registrierte Tierhaltungen sofort informiert und in die Maßnahmen der Seuchenbekämpfung integriert werden können, ist es sehr wichtig, dass jeder Tierhalter seiner Pflicht nachkommt. Nicht gemeldete Tierhalter müssen zukünftig damit rechnen, dass bei Bekanntwerden Ihrer nicht gemeldeten Tierhaltung ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet wird. DVM Squara Amtsleiterin |