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Baugenehmigung

Informieren Sie sich, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen. Lesen Sie dazu selbst in Thüringer Bauordnung (ThürBO) nach.

In den §§ 63-63d ThürBO in der jeweils geltenden Fassung finden Sie diesbezügliche Regelungen. Daraus lässt sich entnehmen, welche Bauvorhaben einer Genehmigung bedürfen und welche eine andere baurechtliche Maßnahme erfordern.

Das Baugenehmigungsverfahren wird nur bei Sonderbauten durchgeführt (§ 2 Abs. 4 ThürBO) und bei sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 angewendet.
Es gilt das Ausschlussprinzip, das heißt, eine Baugenehmigung wird benötigt, wenn Ihr Vorhaben nicht der Genehmigungsfreistellung unterliegt oder ein verfahrensfreies Bauvorhaben ist.

Die Baugenehmigungsverfahren unterscheiden sich in
- verfahrensfreie Bauvorhaben
- Genehmigungsfreistellungsverfahren
- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigungsverfahren

Sollte sich Ihr Bauvorhaben dennoch nicht eindeutig zuordnen lassen, wenden Sie sich bitte an einen Architekten oder Ingenieur Ihres Vertrauens, oder die Untere Bauaufsichtsbehörde

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