| Baulasten |
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In vielen Fällen ist es dem Bauherren/Grundstückseigentümer infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstücks nicht möglich, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beabauung zu schaffen. So kann z.B. die Herstellung von Stellplätzen unmöglich sein oder es an der wegemäßigen Erschließung fehlen. In solchen Fällen kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlich Verpflichtungen ganz oder teilweise auf sein Grundstück übernehmen. Um die Übernahmeverpflichtung dauerhaft zu sichern, ist es erforderlich eine Baulast zu bestellen.
Die Baulast ist eine grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde. Sie entsteht durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und erlangt Rechtswirkung mit dem Eintrag in das Baulastenverzeichnis. Da die Baulast grundstücksbezogen ist, geht diese unmittelbar auf den Rechtsnachfolger über.Die Rechtsgrundlage finden Sie im § 80 Thüringer Bauordnung.
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| Folgende Unterlagen sind einzureichen: |
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- Formloser Antrag auf Baulasteitragung
- ein aktueller beglaubigter Grundbuchauszug für jedes zu belastende Grundstück - Katasterkartenauszug eventuell ergänzt durch Lageplan mit eingezeichneter Baulast - Handelsregisterauszug bei Firmen, Genossenschaften etc. Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer müssen die Unterschrift vor der Behörde leisten oder notariell beglaubigen lassen. Diese Baulast wird in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung bei der Bauaufsichtsbehörde oder vor einem Notar. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Dementsprechend kann eine solche Baulast (z.B. Stellplatz auf dem Nachbargrundstück) auch nur gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an ihr nicht mehr besteht. Man kann auch Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten |
| Bearbeitungskosten |
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Die Kosten sind abhängig vom Zeitaufwand, sie betragen mindestens 50 EUR und höchstens 1000 EUR. Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet je Grundstück 15 EUR.
Ansprechperson: Frau Brigitte Müller, Sachbearbeiterin Untere Bauaufsichtsbehörde, Telefon: 03644-540 650 zurück |