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Begleitetes Fahren mit 17

Seit dem 1. März 2007 ist auch in Thüringen das Begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich. Das Prinzip ist einfach: der noch nicht volljährige Fahrschüler muss bis zum 18. Geburtstag von einer erwachsenen Person begleitet werden, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg haben darf.

Detaillierte Informationen zu Anmeldung, Prüfung und Begleitpersonen finden Sie in einem Faltblatt des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr, welches hier ebenso wie die Antragsformulare und Anlegen zum Download bereitsteht.

Dokumentenservice und Downloadmöglichkeit:

 
   Begleitetes Fahren mit 17 (Informationsblatt des Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr)
   Antrag zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab17 Jahre" in Thüringen
Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
   Anlage zum Antrag am "Begleiteten Fahren ab17 Jahre" - Begleitperson
   "Begleitetes Fahren ab17 Jahre" Informationsblatt "Vorbereitungsveranstaltung"

 

Gebühren:
 Ersterteilung  43,40 €
 bzw. Erweiterung 42,60 €
 und zusätzlich pro Begleitperson 8-10 €
    

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