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Genehmigungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von 5 Jahren erteilt, wenn
1. der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig sind
   (persönliche Zuverlässigkeit)
2. die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
3. der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.

Wer Güterkraftverkehrsleistungen in EU-Staaten durchführen will, benötigt eine Gemeinschaftslizenz. Diese ist auch für nationale Beförderungen gültig. Die Erteilungsvoraussetzungen entsprechen der Erlaubnis.

Sowohl die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr als auch die Gemeinschaftslizenz sind personengebunden und nicht übertragbar.

Für Unternehmen mit Sitz in Thüringen sind die Erlaubnis-, Lizenz-, Aufsichts- und jeweiligen Bußgeldbehörden für den Güterkraftverkehr die Verkehrsämter in den Landratsämtern und den kreisfreien Städten.

Für alle Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort im Inland ist eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dieser Ver-sicherungsnachweis ist mitführungs- und aushändigungspflichtig.

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