| Gurtbefreiung/Schutzhelmbefreiung |
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Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn - das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder - die Körpergröße weniger als 1,50 m beträgt. Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Grundsätze: - Die vorhergenannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen. |
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