| Wechsel des Kennzeichens |
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Umkennzeichnung Bei Verlust oder Diebstahl der/des Kennzeichen/s ist die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zwingend notwendig. Eine einfache Ersetzung der bisherigen Kennzeichen ist auf Grund der Registrierung des Kennzeichens in verschiedenen Fahndungs- bzw. Sperrregistern nicht möglich. Unabhängig davon steht jedem Halter eine Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen (z. B. Wunschkennzeichen) offen. Eine Änderung der Kennzeichenart (Wechsel zum/vom Oldtimerkennzeichen oder Saisonkennzeichen) und die Änderung des Saisonzeitraumes gilt auch als Umkennzeichnung. Unterlagen
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| Zuteilung und Eintragung der Kennzeichenänderung | 26,10 € |
| wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind, zusätzlich |
15,30 € |
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