Wirtschaft/Bauwesen > Gewerbe und Verkehr > Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung  

Gewerberecht: Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung

Nach. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen. Das gleiche gilt, wenn 1. der Betrieb verlegt wird, 2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder 3. der Betrieb aufgegeben wird.
Für die entsprechende Anzeige sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

Hinweis: Die entsprechenden Formulare können Sie sich auf Ihren PC herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.
Die ausgefüllten Formulare bitten wir Sie dann persönlich abzugeben (bitte Personalausweis mitbringen) oder per Post an uns schicken.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:

Herr Zierenner
Frau Hallmann
Frau Blanke
Frau Tafelski
Frau Köditz

03644 / 540-750
03644 / 540-751
03644 / 540-752
03644 / 540-753
03644 / 540-754

Sie benötigen die folgenden Unterlagen/Formulare

   Gewerbe-Anmeldung (PDF-Datei: 68.5 KB)
   Gewerbe-Ummeldung (PDF-Datei: 51.9 KB)
   Gewerbe-Abmeldung (PDF-Datei: 55.2 KB)


Download

   Thüringer Nichtraucherschutzgesetz



Um diese Anwendung zu starten
benötigen Sie einen Acrobat Reader.


   zurück