Wirtschaft/Bauwesen > Gewerbe und Verkehr > Gewerberecht: Spielrecht
Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten und Veranstaltungen anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeiten.
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf der Erlaubnis. Mit der beabsichtigten Tätigkeit darf erst nach Erteilung der jeweiligen Erlaubnis begonnen werden.
| Weitere Auskünfte erteilt Ihnen: |
Frau Hallmann 03644 / 540-751
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